Wir betreuen die Beitreibung Ihrer Forderung von der ersten Mahnung bis hin zum streitigen Verfahren.
Zahlt Ihr Schuldner außergerichtlich nicht, liegt die Entscheidung bei Ihnen. Schreiben Sie die Forderung ab, stellen wir die Beitreibung ein – es entstehen keine weiteren Kosten.
Möchten Sie gerichtlich vorgehen, stellen wir Ihnen die Kosten zunächst in Rechnung und holen diese anschließend vom Schuldner zurück.
Zahlt dieser jedoch überhaupt nicht, tragen Sie ein gewisses Risiko. Dieses versuchen wir zu minimieren, indem wir Sie bei jedem Schritt beraten und eine mögliche Insolvenz Ihres Schuldners frühzeitig prüfen.