Wir betreuen die Beitreibung deiner Forderung von der ersten Mahnung bis in das streitige Verfahren.
Sollte dein Schuldner außergerichtlich nicht zahlen, liegt die Entscheidung bei dir. Schreibst du die Forderung ab, stellen wir die Beitreibung ein und es entstehen keine Kosten.
Sollen wir gerichtlich weiter vorgehen, stellen wir die Kosten zunächst dir in Rechnung und holen uns diese vom Schuldner zurück.
Zahlt dieser überhaupt nicht, trägst du also ein gewisses Risiko. Wir versuchen dies zu minimieren, indem wir dich bei jedem Schritt beraten und eine evtl. Insolvenz deines Schuldners im Vorhinein abklären.